Rechtsprechung
RG, 07.02.1919 - II 1/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Begriff des absichtlichen Handelns zum Nachteil einer Genossenschaft durch ein Mitglied des Vorstandes nach § 146 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889/20. Mai 1898 (RGBl. 1898 S. 810) -- GenG. -- 2. Verjährt das Vergehen des Betrugs nach § 22 des Gesetzes über die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 53, 194
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55
Zeitpunkt der Antragsstellung und der Antragsbegründung für den Anschlusskläger …
- BGH, 24.03.1955 - 3 StR 481/54
Rechtsmittel
Trotzdem genügt bedingter Vorsatz, weil in allen Fällen der Untreue der den Organen juristischer Personen des Privatrechts angehörenden Personen die auch in § 266 StGB vorgeschriebene Schuldform ausreichen muss (vgl. § 81 a GmbHGes, 294 AktG, RGSt 53, 194, 4 StR 351/52 vom 3. Juni 1953). - BGH, 07.12.1954 - 2 StR 369/54
Rechtsmittel
Ein "Nachteil" im Sinne des § 266 StGB liegt bereits in einer erheblichen Vermögensgefährdung, wenn das Vermögen dadurch in seinem gegenwärtigen Wert vermindert erscheint (RGSt 53, 194; 73, 6; 76, 115; 77, 228; BGH NJW 1953, 836). - BGH, 18.09.1952 - 3 StR 611/51
Rechtsmittel
"Absichtlich" bedeutet nichts anderes als vorsätzlich (RGSt 53, 194).